Aktuell




Erlaubnispflicht für alle Hundeschulen seit dem 01.08.2014

Am 01.08.2014 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, nach dem jeder Hundetrainer eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes benötigt, aus der hervor geht, dass die entsprechende Person die Sachkunde hat, Menschen in der artgerechten Ausbildung ihrer Hunde anzuleiten. Dieses Gesetz soll sicher stellen, dass der Hundetrainer keine Methoden und Hilfsmittel anwendet, die den Hunden schaden könnten und das er zudem ausreichend Sachkunde in allen wichtigen Bereichen rund um das Hundetraining besitzt. 

Aus diesem Grund prüfte das Veterinäramt Bitburg-Prüm zuerst den eingereichten Antrag und die entsprechenden Bescheinigungen von Aus- und Weiterbildungen der Inhaberin Verena Weiland und besuchte dann  eine Trainingsstunde der Hundeschule Lucky Dogs. Danach folgte noch ein Fachgespräch und im Anschluss wurde dann die notwendige Erlaubnis erteilt. 

Somit sind wir weiterhin berechtigt, Hundetraining anzubieten :-)