Der Vertrag zur Hundebetreuung entsteht zwischen folgenden Parteien:
Hundezentrum Lucky Dogs, Verena Weiland und dem im folgenden genannten Hundebesitzer:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Februar 2025)
1. Allgemeines
a. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Verträge der Hundepension
„Rolly’s Hundepension by
Lucky Dogs“ und ihren Kunden.
b. Der Kunde versichert, dass die Angaben bezüglich seines in Obhut gegebenen
Tieres vollständig und
richtig sind. Insbesondere versichert der Kunde, dass sein Tier keine
Verhaltensauffälligkeiten oder
Krankheiten aufweist, welche nicht konkret im Pensionsvertrag aufgeführt sind.
Die Größe des Hundes
(Schulterhöhe) muss den gemachten Angaben entsprechen und wird von der Pension
bei Bringen des
Hundes nachgemessen (sofern Zweifel bestehen), um die Einhaltung der Vorgaben
der Tierschutz-
Hundeverordnung bei der Raumverteilung sicherzustellen. Bei Falschangabe kann es
bei fehlenden
Raum-Kapazitäten dazukommen, dass der Hund nicht aufgenommen werden
kann.
c. Läufige Hündinnen können grundsätzlich aufgenommen werden. Sollte die
Läufigkeit unmittelbar
bevorstehen, bereits begonnen oder erst kürzlich beendet worden sein, muss die
Hundepension darüber
informiert werden. Die Hundepension ist nicht für eine Deckung der Hündin
haftbar. Im Einzelfall und
unter der Voraussetzung gegebener Kapazitäten kann mit der Hundepension eine
gesonderte
Unterbringung vereinbart werden.
2. Verbindliche Buchung
Ein Pensionsplatz ist von Seiten des Kunden dann verbindlich gebucht, wenn er
das Buchungsformular ausgefüllt und abgesendet hat.
3. Unterbringung
Die Hundepension verpflichtet sich, den vereinbarten Platz zur vereinbarten Zeit
für das Tier des Kunden zur
Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde
erwirbt hierbei keinen
Rechtsanspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft. Eine
Unterbringung des Tieres
zusammen mit anderen Tieren sowie im Rahmen des Auslaufs liegt im
ordnungsgemäßen Ermessen der
Hundepension. Hierbei werden die – vom Kunden konkret zu nennenden –
Besonderheiten des Hundes
berücksichtigt.
4. Kündigung
Der Vertrag ist durch die Hundepension aus wichtigem Grund außerordentlich
kündbar. Ein
außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor:
• bei grob vertragswidrigem Verhalten
• bei irreführenden oder bewusst falschen Angaben des Kunden bezüglich des
Verhaltens oder des
Gesundheitszustandes seines Hundes
• bei tierschutzwidrigem Verhalten des Kunden
Für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Hundepension wird eine
einmalige
Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € fällig.
5. Verhinderung des Kunden / Stornierung
Eine Stornierung des Vertrages ist dem Kunden bis 3 Monate vor Beginn der
Vertragslaufzeit gebührenfrei
möglich. Bei einer Stornierung, welche weniger als 3 Monate und länger als 14
Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt,
berechnet die Hundepension ein Ausfallhonorar von 1/3 für den gesamten gebuchten
Aufenthalt
(Anzahlung). Bei einer Stornierung, welche weniger als 14 Tage vor Beginn des
Aufenthalts erfolgt, wird die gesamte Gebühr fällig.
Ist der Kunde aus Gründen, welche nicht die Hundepension zu vertreten hat, an
der Nutzung der gebuchten
Pension verhindert, befreit ihn dies nicht der Zahlungspflicht. Insbesondere
gilt dies für eine Verhinderung
aufgrund von Krankheit des Tieres.
6. Bring- und Abholzeiten
Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten, um einen
ordnungsgemäßen Betriebsablauf in der
Hundepension sicher zu stellen.
Die jeweiligen Bring-und Abholzeiten ergeben sich aus dem
Anmeldeformular. Eine Änderung (Verspätung oder früheres
Bringen/Abholen) ist telefonisch anzukündigen und abzuklären, ob eine spätere Abholung an dem
Tag möglich ist, oder evtl. erst am Folgetag.
7. Haftungsausschluss
a. Für sämtliche von Kunden, Mitgliedern oder Dritten mitgebrachte Gegenstände,
insbesondere Bekleidung,
Spielzeug, Decken, Leinen etc., übernimmt die Hundepension keinerlei Haftung.
Das Mitbringen solcher
Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
b. Der Kunde haftet jedenfalls für alle selbst verschuldeten Schäden. Im Falle
eines Nichtverschuldens
obliegt ihm hierfür insoweit die Beweislast.
c. Soweit Dritte die Hundepension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch
nehmen, deren Ursache
darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar
fremde Rechte und/oder
Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die
Hundepension von allen
Regressansprüchen dritter uneingeschränkt frei, gleich aus welchem Rechtsgrund
diese beruhen, es sei
denn, dass der Hundepension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung zu
machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt
zwischen Kunden und
Geschädigten dritten. Der Kunde ermächtigt die Hundepension entsprechend
notwendige Daten an den
Geschädigten herauszugeben.
d. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der
Hundepension, soweit
deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte
Tier nehmen sollten.
e. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Hundepension gegenüber
auch für solche
Schäden, welche dem Personal der Hundepension und deren Ausstattung dadurch
entstehen, dass sich
eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn
ein erwiesenes
Eigenverschulden der Hundepension ist ursächlich für den
Schaden.
f. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zu einem Schaden am Tier des
Kunden, verzichtet der
Kunde vor dem Hintergrund, dass er sein Tier auf eigene Gefahr in die
Hundepension verbringt, auf alle
Regressmöglichkeiten gegenüber der Hundepension, welche insoweit nur für eigenes
Verschulden und nur
bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des eigenen Personals
haftet, generell nicht aber für
Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem zusammen sein
verschiedener Tiere ergeben. Die
Hundepension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwertes seines
verwahrten Tieres,
nicht aber für Folgeschäden.
g. Die Hundepension hat hinsichtlich ihrer Forderungen und Ansprüche sowie
bezüglich etwaiger
Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und
Zurückbehaltungsrecht an dem
in Verwahrung gegebenen Tier.
8. Versicherung
Die Hundepension hat eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen,
welche in einem möglichen
Haftungsfall die Haftungsansprüche Dritter gegen die Hundepension prüft und
absichert.
Der Kunde versichert, dass er für das gegenständliche Tier eine gültige
Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat und weist dies durch die Vorlage einer Kopie des
Versicherungsscheins und einer Kopie
seines Personalausweises nach. Dieser Nachweis hat beim Erstauftrag sowie in
jährlichem Abstand zu
erfolgen.
9. Tierärztliche Versorgung /Gesundheit
a. Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen
Tieres steht es im freien
Ermessen der Hundepension, einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die
Hundepension wird für diesen Fall
ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine
Tierarztpraxis mit der tierärztlichen
Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Dies gilt auch hinsichtlich
einer erforderlichen
Euthanasie des Tieres im Notfall, sofern dies dem dringlichen tierärztlichen Rat
entspricht, und es nicht
möglich ist, zuvor die Erlaubnis des Kunden einzuholen. Grundsätzlich wird das
Tier nur dann ohne
vorherige ausdrückliche Erlaubnis des
Kunden zum Tierarzt gebracht, wenn aufgrund von zeitlichen oder medizinischen
Umständen eine vorherige
Erlaubnis nicht eingeholt werden kann.
b. Soweit die Hundepension für Behandlungsmaßnahmen finanziell in Vorleistung
tritt, stellt der Kunde die
Hundepension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme der
entsprechenden
Leistungen im Nachhinein persönlich ablehnt bzw. selber nicht hätte durchführen
lassen.
c. Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Hundepension
übergeben werden und
die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig
erscheinende oder notwendig
werdende Impfungen des Hundes nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist die
Hundepension berechtigt,
den Hund nicht aufzunehmen, ohne dass der Kunde von seiner Leistungspflicht
befreit wird.
d. Der Kunde versichert, dass sein Tier frei von Parasiten und ansteckenden
Krankheiten ist. Sollten bei
dem Tier Parasiten festgestellt werden, so ist die Hundepension berechtigt, das
Tier nicht aufzunehmen,
ohne dass der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit wird oder wahlweise das
Tier auf Kosten des
Kunden gegen Parasiten behandeln zu lassen.
e. Die Hundepension ist berechtigt, für jeden Termin beim Tierarzt bzw. für die
jeweilige tierärztliche
Behandlung, auch wenn diese in der Hundepension stattfinden sollte, eine
Aufwandspauschale in Höhe von
30,00 € / 60 Minuten zu berechnen.
10. Fütterung und Pflege
a. Der Kunde stellt für die Dauer des Aufenthalts das gewohnte, artgerechte und
qualitativ hochwertiges
Futter in ausreichender Menge (zzgl. 20% Reserve) zur Verfügung. Dementsprechend
ist die Hundepension
über die Fütterung hinsichtlich der Menge und Tageszeiten zu informieren, die
Hundepension wird sich
sodann an diesen Futterplan des Kunden halten.
b. Bei erhöhtem Pflegebedarf, etwa der regelmäßigen Eingabe von Medikamenten,
ist diese Leistung nicht
im Pensionspreis erhalten (bis zu 2 Tabletten-Gaben täglich ist im Preis
inbegriffen) und wird nach Absprache
gesondert berechnet oder es liegt eine gesonderte Vereinbarung mit der Pension
vor.
c. Ebenfalls nicht im Pensionspreis enthalten ist die „Grooming-Pflege“, also
beispielsweise das Trimmen,
Waschen oder Bürsten des Fells.
11. Elektronische Datenerfassung / Datenschutz
a. Die Hundepension speichert und verarbeitet die Daten ihrer Kunden im Rahmen
der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbeauftragte der Hundepension ist Inhaberin
Verena Weiland.
b. Die Hundepension ist berechtigt, Fotos und Videos vom zu betreuenden Tier zu
machen und zu Werbeund
Informationszwecken (auch auf Social Media, der Internetseite und WhatsApp) zu
nutzen.
12. Salvatorische Klausel / Schriftform
a. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die
Parteien vereinbaren für
einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, welche der unwirksam
gewordenen Bestimmung
sinngemäß entspricht oder wirtschaftlich möglichst nahekommt.
b. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu diesem Vertrag sind unwirksam.
Jegliche
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft insbesondere auch
eine Änderung des
Schriftformerfordernisses einer Vertragsänderung.
Preisliste
...für Extrakosten
in Hundepension / Hundetagesstätte (wird nach Aufwand und Bedarf nach dem Aufenthalt berechnet):
Preisliste
für Zusatzleistungen…
in Hundepension / Hundetagesstätte (wird vor Aufenthalt gebucht)
…die Ihrem Hund den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten sollen und die Sie individuell nach Vorlieben dazu buchen können.
Hundezentrum Lucky Dogs
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Montags-Freitags zwischen 9 und 13 Uhr ist unser Büro im Normalfall besetzt. Bitte rufen Sie wenn möglich während diesen Zeiten an oder hinterlassen Sie eine Nachricht. Email ist natürlich jederzeit möglich.
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