Vertragsformular für Neukunden Hundepension

Der Vertrag zur Hundebetreuung entsteht zwischen folgenden Parteien:

Hundezentrum Lucky Dogs, Verena Weiland und dem im folgenden genannten Hundebesitzer:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Februar 2025)


1. Allgemeines
a. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Verträge der Hundepension „Rolly’s Hundepension by
Lucky Dogs“ und ihren Kunden.
b. Der Kunde versichert, dass die Angaben bezüglich seines in Obhut gegebenen Tieres vollständig und
richtig sind. Insbesondere versichert der Kunde, dass sein Tier keine Verhaltensauffälligkeiten oder
Krankheiten aufweist, welche nicht konkret im Pensionsvertrag aufgeführt sind. Die Größe des Hundes
(Schulterhöhe) muss den gemachten Angaben entsprechen und wird von der Pension bei Bringen des
Hundes nachgemessen (sofern Zweifel bestehen), um die Einhaltung der Vorgaben der Tierschutz-
Hundeverordnung bei der Raumverteilung sicherzustellen. Bei Falschangabe kann es bei fehlenden
Raum-Kapazitäten dazukommen, dass der Hund nicht aufgenommen werden kann.
c. Läufige Hündinnen können grundsätzlich aufgenommen werden. Sollte die Läufigkeit unmittelbar
bevorstehen, bereits begonnen oder erst kürzlich beendet worden sein, muss die Hundepension darüber
informiert werden. Die Hundepension ist nicht für eine Deckung der Hündin haftbar. Im Einzelfall und
unter der Voraussetzung gegebener Kapazitäten kann mit der Hundepension eine gesonderte
Unterbringung vereinbart werden.
2. Verbindliche Buchung
Ein Pensionsplatz ist von Seiten des Kunden dann verbindlich gebucht, wenn er das Buchungsformular ausgefüllt und abgesendet hat. 
3. Unterbringung
Die Hundepension verpflichtet sich, den vereinbarten Platz zur vereinbarten Zeit für das Tier des Kunden zur
Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt hierbei keinen
Rechtsanspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft. Eine Unterbringung des Tieres
zusammen mit anderen Tieren sowie im Rahmen des Auslaufs liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der
Hundepension. Hierbei werden die – vom Kunden konkret zu nennenden – Besonderheiten des Hundes
berücksichtigt.
4. Kündigung
Der Vertrag ist durch die Hundepension aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Ein
außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor:
• bei grob vertragswidrigem Verhalten
• bei irreführenden oder bewusst falschen Angaben des Kunden bezüglich des Verhaltens oder des
Gesundheitszustandes seines Hundes
• bei tierschutzwidrigem Verhalten des Kunden
Für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Hundepension wird eine einmalige
Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € fällig.
5. Verhinderung des Kunden / Stornierung
Eine Stornierung des Vertrages ist dem Kunden bis 3 Monate vor Beginn der Vertragslaufzeit gebührenfrei
möglich. Bei einer Stornierung, welche weniger als 3 Monate und länger als 14 Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit erfolgt,
berechnet die Hundepension ein Ausfallhonorar von 1/3 für den gesamten gebuchten Aufenthalt
(Anzahlung). Bei einer Stornierung, welche weniger als 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt, wird die gesamte Gebühr fällig. 
Ist der Kunde aus Gründen, welche nicht die Hundepension zu vertreten hat, an der Nutzung der gebuchten
Pension verhindert, befreit ihn dies nicht der Zahlungspflicht. Insbesondere gilt dies für eine Verhinderung
aufgrund von Krankheit des Tieres.
6. Bring- und Abholzeiten
Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten, um einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf in der
Hundepension sicher zu stellen.
Die jeweiligen Bring-und Abholzeiten ergeben sich aus dem Anmeldeformular. Eine Änderung (Verspätung oder früheres Bringen/Abholen) ist telefonisch anzukündigen und abzuklären, ob eine spätere Abholung an dem
Tag möglich ist, oder evtl. erst am Folgetag.
7. Haftungsausschluss
a. Für sämtliche von Kunden, Mitgliedern oder Dritten mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidung,
Spielzeug, Decken, Leinen etc., übernimmt die Hundepension keinerlei Haftung. Das Mitbringen solcher
Gegenstände erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
b. Der Kunde haftet jedenfalls für alle selbst verschuldeten Schäden. Im Falle eines Nichtverschuldens
obliegt ihm hierfür insoweit die Beweislast.
c. Soweit Dritte die Hundepension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache
darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder
Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Hundepension von allen
Regressansprüchen dritter uneingeschränkt frei, gleich aus welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei
denn, dass der Hundepension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu
machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und
Geschädigten dritten. Der Kunde ermächtigt die Hundepension entsprechend notwendige Daten an den
Geschädigten herauszugeben.
d. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Hundepension, soweit
deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten.
e. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Hundepension gegenüber auch für solche
Schäden, welche dem Personal der Hundepension und deren Ausstattung dadurch entstehen, dass sich
eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn ein erwiesenes
Eigenverschulden der Hundepension ist ursächlich für den Schaden.
f. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zu einem Schaden am Tier des Kunden, verzichtet der
Kunde vor dem Hintergrund, dass er sein Tier auf eigene Gefahr in die Hundepension verbringt, auf alle
Regressmöglichkeiten gegenüber der Hundepension, welche insoweit nur für eigenes Verschulden und nur
bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für
Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem zusammen sein verschiedener Tiere ergeben. Die
Hundepension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwertes seines verwahrten Tieres,
nicht aber für Folgeschäden.
g. Die Hundepension hat hinsichtlich ihrer Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger
Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem
in Verwahrung gegebenen Tier.
8. Versicherung
Die Hundepension hat eine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche in einem möglichen
Haftungsfall die Haftungsansprüche Dritter gegen die Hundepension prüft und absichert.
Der Kunde versichert, dass er für das gegenständliche Tier eine gültige Haftpflichtversicherung
abgeschlossen hat und weist dies durch die Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins und einer Kopie
seines Personalausweises nach. Dieser Nachweis hat beim Erstauftrag sowie in jährlichem Abstand zu
erfolgen.
9. Tierärztliche Versorgung /Gesundheit
a. Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien
Ermessen der Hundepension, einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Hundepension wird für diesen Fall
ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen
Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Dies gilt auch hinsichtlich einer erforderlichen
Euthanasie des Tieres im Notfall, sofern dies dem dringlichen tierärztlichen Rat entspricht, und es nicht
möglich ist, zuvor die Erlaubnis des Kunden einzuholen. Grundsätzlich wird das Tier nur dann ohne
vorherige ausdrückliche Erlaubnis des
Kunden zum Tierarzt gebracht, wenn aufgrund von zeitlichen oder medizinischen Umständen eine vorherige
Erlaubnis nicht eingeholt werden kann.
b. Soweit die Hundepension für Behandlungsmaßnahmen finanziell in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die
Hundepension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme der entsprechenden
Leistungen im Nachhinein persönlich ablehnt bzw. selber nicht hätte durchführen lassen.
c. Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Hundepension übergeben werden und
die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig
werdende Impfungen des Hundes nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist die Hundepension berechtigt,
den Hund nicht aufzunehmen, ohne dass der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit wird.
d. Der Kunde versichert, dass sein Tier frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Sollten bei
dem Tier Parasiten festgestellt werden, so ist die Hundepension berechtigt, das Tier nicht aufzunehmen,
ohne dass der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit wird oder wahlweise das Tier auf Kosten des
Kunden gegen Parasiten behandeln zu lassen.
e. Die Hundepension ist berechtigt, für jeden Termin beim Tierarzt bzw. für die jeweilige tierärztliche
Behandlung, auch wenn diese in der Hundepension stattfinden sollte, eine Aufwandspauschale in Höhe von
30,00 € / 60 Minuten zu berechnen.
10. Fütterung und Pflege
a. Der Kunde stellt für die Dauer des Aufenthalts das gewohnte, artgerechte und qualitativ hochwertiges
Futter in ausreichender Menge (zzgl. 20% Reserve) zur Verfügung. Dementsprechend ist die Hundepension
über die Fütterung hinsichtlich der Menge und Tageszeiten zu informieren, die Hundepension wird sich
sodann an diesen Futterplan des Kunden halten.
b. Bei erhöhtem Pflegebedarf, etwa der regelmäßigen Eingabe von Medikamenten, ist diese Leistung nicht
im Pensionspreis erhalten (bis zu 2 Tabletten-Gaben täglich ist im Preis inbegriffen) und wird nach Absprache
gesondert berechnet oder es liegt eine gesonderte Vereinbarung mit der Pension vor.
c. Ebenfalls nicht im Pensionspreis enthalten ist die „Grooming-Pflege“, also beispielsweise das Trimmen,
Waschen oder Bürsten des Fells.
11. Elektronische Datenerfassung / Datenschutz
a. Die Hundepension speichert und verarbeitet die Daten ihrer Kunden im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Datenschutzbeauftragte der Hundepension ist Inhaberin Verena Weiland.
b. Die Hundepension ist berechtigt, Fotos und Videos vom zu betreuenden Tier zu machen und zu Werbeund
Informationszwecken (auch auf Social Media, der Internetseite und WhatsApp) zu nutzen.
12. Salvatorische Klausel / Schriftform
a. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinträchtigt. Die Parteien vereinbaren für
einen solchen Fall eine rechtlich zulässige Bestimmung, welche der unwirksam gewordenen Bestimmung
sinngemäß entspricht oder wirtschaftlich möglichst nahekommt.
b. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu diesem Vertrag sind unwirksam. Jegliche
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft insbesondere auch eine Änderung des
Schriftformerfordernisses einer Vertragsänderung.

Preisliste

...für Extrakosten 

in  Hundepension / Hundetagesstätte (wird nach Aufwand und Bedarf nach dem Aufenthalt berechnet):

  • Futter Hund bis 45 cm (=> Trockenfutter von uns, wenn das eigene nicht ausreicht): 2,50 € pro Tag
  • Futter Hund ab 46 cm (=> Trockenfutter von uns, wenn das eigene nicht ausreicht): 3,50 € pro Tag 
  • Unsauberkeit (Inkontinenz, Markieren, noch nicht stubenrein…): pro Tag 5,00 € ( für Reinigungs- und Zeitaufwand)
  • Erhöhter Aufwand bei Medikamentengabe (2x täglich Tablettengabe mit Futter ist inkl.; wenn die Medikamentengabe oder sonstige medizinische Versorgung jedoch dieses Maß übersteigt oder einen besonderen Zeitaufwand für die Betreuer bedeutet, da der Hund z.B. nicht kooperativ ist, wird dies nach Zeitaufwand extra berechnet): 5,00 € pro 15 Minuten bzw. zusätzlicher medizinischer Versorgung
  • Futtertube oder Nassfutter, um schlechte Fresser zu überzeugen oder Medikamente zu verabreichen: 3 € / Tube, Nassfutter nach Art und Menge
  • Gegenstände, die vom Hund während des Aufenthalts beschädigt werden, müssen erstattet werden; Beispiele: von uns geliehene (da keine eigenen dabei) Decken (20 €) / Körbchen (30 €); Hausschleppleine bei unsicheren Hunden (werden manchmal durch gebissen, 10 €), Beschädigungen an Wänden, Türen, Liegen… nach Aufwand
  • Zusätze bei Durchfall-Erkrankungen nach Aufwand (1 Portion Moro-Suppe z.B. 3,50 €)
  • Tierarztbesuch bei Notwendigkeit: 30 € / 60 Minuten für Begleitung, zzgl. Tierarztkosten, plus evtl. Anfahrt

 

Preisliste 

für Zusatzleistungen…

in  Hundepension / Hundetagesstätte (wird vor Aufenthalt gebucht)

…die Ihrem Hund den Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten sollen und die Sie individuell nach Vorlieben dazu buchen können.

 

  • Spaziergang mit unseren Betreuern verträglicher Hund: 15 € ca. 45 Minuten
  • Spaziergang mit unseren Betreuern unverträglicher Hund: 30 € ca. 45 Minuten
  • Trainingseinheit mit einem Hundetrainer (sie entscheiden, woran wir mit Ihrem Hund arbeiten): 25 € / 30 Minuten
  • Einweisung zum Training nach dem Aufenthalt für Sie als Besitzer: 60 € / 60 Minuten (Termin wird mit dem Hundetrainer abgesprochen)
  • Abwechslung auf unserem Hundeplatz (Geräteparcours, gezielte Beschäftigung…) mit einem unserer Betreuer: 20 € / 30 Minuten
  • Tägliche WhatsApp mit Fotos oder Video des Hundes (alle paar Tage werden für alle Fotos auf unserer Facebook-Seite gepostet, wer aber etwas mehr von seinem Hund mitbekommen will, hat hier die Möglichkeit): 3 € / Tag Aufpreis 
  • Eingewöhnung schwieriger oder unsicherer Hunde (Hunde, die extrem unsicher sind mit Menschen, die sich in neuen Umgebungen sehr schwer tun oder sonstiges Problemverhalten zeigen und deshalb langsam an die Pension / Hundetagesstätte gewöhnt werden müssen und da dann auch besonders viel Aufmerksamkeit der Betreuer beanspruchen): 50 € Tagespreis (zwischen 10 und 17 Uhr)
  • Eingewöhnung mit Besitzer und anwesendem Betreuer oder Trainer: für sehr vorsichtige Hunde oder Besitzer, die bei dem ersten Besuch gerne dabei bleiben möchten. Hier ist eine Dauer von max. 1 Stunde vorgesehen: 60 € / Stunde
  • GoHome-Bad (wir baden ihren Hund, bevor Sie ihn zum vereinbarten Termin abholen): 20 € -> noch in Planung
  • Bürsten Langhaarhunde während Aufenthalt (damit sich ihr Langhaarhund bei einem Aufenthalt wohl fühlt und nicht verfilzt oder ähnliches, übernehmen wir das Bürsten): nach Zeitaufwand 20 € / 30 Minuten
  • Gute-Nacht-Hupferl für Hunde ohne Unverträglichkeiten: Ihr Hund erhält jeden Abend einen wechselnden Snack von uns: 1 € Aufpreis pro Tag
  • wetterfestes gepolstertes Liegekissen, damit Sie kein eigenes mitbringen müssen (Vorteil: ihre Körbchen werden nicht schmutzig und nass, was wir in der Pension je nach Wetter nicht vermeiden können und ihr Hund hat durchgehend einen weichen, aber trockenen Liegeplatz zur Verfügung: Leihgebühr pro Tag: 1 €; bei Zerstören (sind relativ robust, können aber bei wirklichen Zerstörern evtl. nicht standhalten) muss ein Anteil von 35 € vom Besitzer erstattet werden (Neupreis: 70 €); Sie bringen dann nur eine Decke von Ihrem Hund (für den Geruch) mit, die wir oben drauf legen